GRUNDSTÜCK
- 8.200 qm
- Aktuell: Widmung als Gewerbegebiet, Firmengelände der Fa. Bumke
- Ziel: Änderung der Widmung in allgemeine Wohnnutzung
EIGENTÜMER
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Theo Gerlach Wohnungsbau-Unternehmen seit Ende 2017
GESCHICHTE DES GRUNDSTÜCKS
- 1909 – Gründung der Firma Bumke
- 1943 – Zerstörung der Geschäftsgebäude in der Ringstraße 3
- 1945 – Kauf und Wiederaufbau der Gebäude am E. Damm
- 1962 – Entkernung und Umnutzung eines leerstehenden Kinogebäudes zur Lagerfläche
- 1975 – Anbau und Umbau der Büro- und Lagerbereiche
- heute – ca. 130 Mitarbeiter*innen, mehr als 50 An-/ Abfahrten täglich
- 2020 – Standortverlagerung
BAUPLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2017
- Ein förmliches Bebauungsplanverfahren startet mit einem Aufstellungsbeschluss.
- Der Aufstellungsbeschluss benennt Planungserfordernisse und Planungsziele eines Bauvorhabens.
Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan Nr. 1862 Oberstraße
- Die Nutzung des Areals soll vom Gewerbegebiet in allgemeines Wohngebiet umgewidmet werden.
- Zulässig sind Wohnnutzungen. Darüber hinaus Nutzungen, die der Versorgung des Gebiets dienen, wie Läden, Gastronomie, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für soziokulturelle Zwecke.
- Die Dichte der Bebauung orientiert sich am Quartier.
Städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt und Eigentümer
- wird im Anschluss an das Verfahren abgeschlossen
- ist im Aufstellungsbeschluss vorgesehen
- dient der Durchführung der Planungsziele (Schwerpunkt Wohnungsbau)
- regelt unter anderem den Anteil des sozial geförderten Wohnungsbaus
